Fragen rund um einen Hospizplatz
Der medizinische und pflegerische Versorgungsbedarf, der aus der Erkrankung eines schwerstkranken Menschen resultiert, übersteigt in Art und Umfang oftmals die Möglichkeiten von Zugehörigen und ehrenamtlichen Begleiter*innen sowie der ergänzenden ambulanten Versorgungsform (vertragsärztliche Versorgung, häusliche Krankenpflege, ambulante Hospizbetreuung etc.).
Im Hospiz werden die Gäste palliativmedizinisch und pflegerisch umsorgt und psychosozial begleitet.
Im Friedel-Orth-Hospiz wird unheilbar erkrankten Menschen eine würdevolle und selbstbestimmte letzte Lebensphase ermöglicht. Sie werden hier durch Pflegefachkräfte individuell gepflegt und betreut. Für die medizinische Betreuung der Hospizgäste sind die jeweiligen Hausärzt*innen oder die Palliativmediziner*innen des Hospizes zuständig.
Im Hospiz steht der Mensch im Mittelpunkt. Der Gast soll sich hier zu Hause fühlen und den Tagesablauf mitbestimmen. Die Mahlzeiten können zu den gewünschten Zeiten entweder im Zimmer oder in der hellen und freundlichen Wohnküche eingenommen werden. Das Mittagessen der Hospizgäste wird angeliefert. Frühstück und Abendessen werden in der eigenen Küche zubereitet. So kann das Hospizteam aus Haupt- und Ehrenamt auf individuelle Wünsche eingehen.
Die Zugehörigen sind im Hospiz jederzeit willkommen und können nach Absprache mit der Leitung ebenfalls hier übernachten. Es ist Platz für gemeinsames Essen und Feiern, für Tränen und für Lachen.
Im Friedel-Orth-Hospiz arbeitet ein multiprofessionelles Team, das sich gemeinsam dafür einsetzt, den Hospizgästen die letzten Tage, Wochen oder Monate möglichst frei von Schmerzen sowie allen anderen belastenden Symptomen bewusst erleben zu lassen. Gemeinsam sind die Mitarbeiter*innen für den Gast mit seinen individuellen Bedürfnissen da.
Fester Bestandteil des Teams sind hoch qualifizierte Pflegefachkräfte. Sie arbeiten eng mit Sozialarbeiter*innen, den betreuenden Hausärzt*innen, Palliativmediziner*innen, Seelsorger*innen, Physiotherapeut*innen und anderen Therapeut*innen sowie den ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zusammen.
Voraussetzung für die Aufnahme in einem stationären Hospiz ist eine schwere Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Das bedeutet, die Erkrankung ist palliativmedizinisch (symptom-/schmerzlindernd) behandelbar und nicht mehr heilbar. Der / die Patient*in hat aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von einigen Tagen, Wochen oder Monaten. Für den Hospizaufenthalt benötigt der Gast eine ärztliche Bescheinigung sowie die Einstufung in einen Pflegegrad.
Folgende Erkrankungen sind häufig ausschlaggebend für einen Hospizaufenthalt:
- onkologische Erkrankung
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
Das Hospizteam steht dem Gast bei den Formalitäten gerne zur Seite und veranlasst die notwendigen Schritte. Weitere Ansprechpartner*innen sind: im Falle eines Krankenhausaufenthaltes der Sozialdienst. Er hilft bei der Suche nach einem Hospizplatz und stellt den Kontakt zum stationären Hospiz her.
- die stationären Hospize. Die jeweilige Hospizleitung setzt sich in Kontakt mit den Zugehörigen, Ärzt*innen bzw. dem Sozialdienst des Krankenhauses.
- der ambulante Hospizdienst, der bisher den /die Patient*in zu Hause behandelt hat.
- der / die Hausärzt*in, behandelnde Palliativmediziner*in und das Team der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung
- Pflegestützpunkte. Über sie können Informationen über das nächstliegende Hospiz eingeholt werden.
Informationen zu Standorten von stationären Hospizen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (http://www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de/).
Es ist nicht erforderlich, beim Einzug in ein stationäres Hospiz die eigene Wohnung zu kündigen. Möglicherweise ist es für die Zugehörigen sogar realisierbar, mit dem / der Erkrankten für ein paar Stunden in die eigene Wohnung zu fahren. Dies ist natürlich abhängig von der individuellen Situation und dem Wunsch des Hospizgastes.
Darüber hinaus ist der Gast frei in der Gestaltung seines Tages. Wenn es seine Situation zulässt, kann er / sie in Begleitung auch außerhalb des Hospizes etwas unternehmen.
Die Kostenträger gewähren zunächst eine Aufenthaltsdauer von 28 Tagen, die bei Bedarf verlängert werden kann. Die Gäste bleiben so lange, wie es ihre Situation erfordert. Dies können Tage, Wochen oder mehrere Monate sein.
Im Friedel-Orth-Hospiz gibt es ein Zugehörigenzimmer, das nach Rücksprache mit der Leitung des Hauses genutzt werden kann. Darüber hinaus sind Gastzimmer in der Regel so ausgelegt, dass dort bei Bedarf eine zweite Person übernachten kann.
Zudem verfügt das Friedel-Orth-Hospiz über ein Familienappartement, welches sich an Familien mit Kindern richtet, bei der Mutter oder Vater lebensverkürzt erkrankt ist. Durch das Familienappartement sollen die organisatorischen Herausforderungen genommen werden können. Es bietet die Chance, dass die ganze Familie in der schweren Zeit zusammen sein kann und letzte schöne Momente gemeinsam erleben kann.
Dem Gast entstehen keine zusätzlichen Kosten. 95 Prozent der Gesamtkosten werden durch die Kostenträger übernommen, fünf Prozent werden von dem Träger des stationären Hospizes sowie durch den Förderverein durch Spenden erbracht.
Dem Gast bleibt die Zuzahlung für Arznei-/Verbandsmittel, Heilmittelverordnung, Hilfsmittel (außer bei Befreiung).
Sie können das Hospiz auf vielfältige Weise unterstützen: Zum Beispiel, indem Sie anderen von dem Hospiz erzählen oder sich ehrenamtlich engagieren. Auch mit einer Sach- oder Geldspende oder der Mitgliedschaft im Förderverein helfen Sie uns sehr.